Beitragsordnung des Laufteam Rügen e.V.
Beitragsordnung des Laufteams Rügen e.V.
Für die Mitglieder des Laufteams Rügen e. V. besteht gemäß $ 8, Ziffer 1 der Satzung des Laufteams Rügen e.V. die Pflicht zur Beitragszahlung.
§ 1 Beitragsgruppen
Die Mitglieder werden gemäß 8 6, Ziffer 1 der Satzung des Laufteams Rügen e.V. für die Berechnung des Mitgliedsbeitrages in folgende Beitragsgruppen eingestuft:
a) Ordentliche Mitglieder:
- Erwachsene
- Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre, Studenten, Auszubildende, Arbeitslose, (Alters) Rentner, Pensionäre
b) Außerordentliche Mitglieder (passive und/oder fördernde Mitglieder des Vereins)
c) Ehrenmitglieder
§2 Beitragssatz
Die Höhe der Mitgliedsbeiträge beträgt gemäß Beschluss der Vorstandssitzung vom 19.12.2013
ab dem 1.1.2014:
| pro Monat | pro Jahr | |
|---|---|---|
| a) Ordentliche Mitglieder | ||
| 1) Erwachsene | 5 EUR | 60 EUR |
| 2A) Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre, bei denen beide Elternteile Mitglieder des Laufteams Rügen e.V. sind | 1 EUR | 12 EUR |
| 2B) Kinder und Jugendliche 18 Jahre, bei denen ein Elternteil Mitglied des Laufteams Rügen e.V. ist | 2 EUR | 24 EUR |
| 2C) Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre, deren Eltern nicht Mitglied im Laufteam Rügen e.V. sind; Studenten; Auszubildende; Arbeitslose;(Alters-)Rentner; Pensionäre | 3 EUR | 36 EUR |
| b) Außerordentliche Mitglieder passive und/oder fördernde Mitglieder des Vereins | 3 EUR | 36 EUR |
| c) Ehrenmitglieder | 0 EUR
| 0 EUR |
§ 3 Beitragsermäßigung
(1) Nach Antragstellung entsprechend der Satzung des Vereins 8 8, Ziffer 2, kann der Gesamtvorstand über die Gewährung einer Beitragsermäßigung entscheiden.
(2) Die Beitragsermäßigung erfolgt frühestens ab dem Datum der Antragstellung.
(3) Der Antrag ist schriftlich zu begründen.
(4) Eine rückwirkende Beitragsermäßigung wird ausgeschlossen.


